Angabengemäß § 5 TMG:
Comunvita GmbH
Postanschrift:
Im Kirchwinkel 9, 83624 Otterfing, Deutschland
Kontakt:
Telefon: +49 17651014493
E-Mail: info@comunvita.com
Vertreten durch:
Schönegger Dennis, Geschäftsführer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
HRB 282711, Amtsgericht München
Tätigkeit
Vermittlung von Grundstücken und Immobilien (Maklertätigkeit gemäß § 34c GewO), Entwicklung, globale Vertrieb und Betrieb von softwarebasierten Lösungen. Über die Vermittlungstätigkeit von Grundstücken und Immobilien hinaus werden keine genehmigungspflichtigen Geschäfte getätigt.
Hinweise zur Website Informationgemäß § 36 VSBG
Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) erklärt der Betreiber dieser Website: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hinweis
Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie online unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Käufer-Maklerverträge
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns (der Comunvita GmbH, Im Kirchwinkel 9, 83624 Otterfing, HRB 282711 des AG München, im Folgenden „Makler“) und unseren Kunden (im Folgenden „Käufer“), die von uns die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein bestimmtes Kaufobjekt (im Folgenden „Kaufobjekt“) mit einem bestimmten Verkäufer (im Folgenden „Verkäufer“) nachgewiesen bekommen.
(2) Die nachstehenden AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Makler weist dem Käufer provisionspflichtig (siehe § 6 dieser AGB) ein Kaufobjekt und den dieses Kaufobjekt anbietenden Verkäufer nach.
§ 3 Rechte und Pflichten des Maklers, Haftungsbeschränkung
(1) Der Makler darf weitere Vertriebspartner nur einschalten, wenn dadurch dem Käufer keinerlei weitere Kosten zur Last fallen.
(2) Der Makler wird auch für den Verkäufer tätig und ist gegenüber dem Verkäufer verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrages über das vom Verkäufer angebotene Kaufobjekt zu fördern, hat dabei aber seine Unparteilichkeit zu wahren. Der Makler erhält vom Verkäufer keine Maklerprovision und keinen Aufwendungsersatz.
(3) Der Makler verpflichtet sich, dem Käufer von allen Umständen unverzüglich Kenntnis zu geben, die für dessen Kaufentscheidung von Bedeutung sein können. Zu eigenen Nachforschungen ist er jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart wird.
(4) Der Makler verpflichtet sich, diesen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Er haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet der Makler für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer als Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im letztgenannten Fall haftet der Makler jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Er haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Umfang einer übernommenen Garantie. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Der Makler verpflichtet sich, hinsichtlich der anlässlich der Durchführung des Maklervertrags erlangten Kenntnis über den Käufer Verschwiegenheit zu bewahren.
§ 4 Rechte und Pflichten des Käufers
(1) Der Käufer verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung des mit dem Makler abgeschlossenen Vertrages berühren, zu informieren.
(2) Ist das vom Makler nachgewiesene Kaufobjekt und der dieses Kaufobjekt anbietende Verkäufer dem Käufer bereits bekannt, ist der Käufer verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich oder in Textform unverzüglich zurückzuweisen.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrags über das vom Makler nachgewiesene Kaufobjekt unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrags zu übermitteln.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Käufer gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das vom Makler nachgewiesene Kaufobjekt, so schuldet der Käufer die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst abgeschlossen hätte.
§ 5 Maklerprovision
(1) Der Käufer ist verpflichtet, an den Makler eine Provision in Höhe von 5,0 % zuzüglich der geltenden gesetzliche Umsatzsteuer des Gesamtkaufpreises zu bezahlen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie z. B. Übernahme von Grundbuchlasten etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.
(2) Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrags über das vom Makler nachgewiesene Kaufobjekt mit dem von dem Makler nachgewiesenen Verkäufer. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
(3) Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies wirtschaftlich einem Erwerb des nachgewiesenen Kaufobjekts entspricht. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Käufer in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlichen Verbindung steht.
§ 6 Datenschutz
Der Käufer willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben bzw. ihm hieraus bekannt werden, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfange an den Verkäufer übermittelt.
§ 7 Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Textformklausel
(1) Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist der in § 1 Abs. (1) dieser AGB genannte Sitz des Maklers.
(2) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzung dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Textformklausel.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Miet-Maklerverträge
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns (der Comunvita GmbH, Im Kirchwinkel 9, 83624 Otterfing, HRB 282711 des AG München, im Folgenden „Makler“) und unseren Kunden (im Folgenden „Mieter/Pächter“), die von uns die Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages über ein bestimmtes Mietobjekt (im Folgenden „Mietobjekt“) mit einem bestimmten Vermieter (im Folgenden „Vermieter“) nachgewiesen bekommen.
(2) Die nachstehenden AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Makler weist dem Mieter/Pächter provisionspflichtig (siehe § 6 dieser AGB) ein Mietobjekt und den dieses Mietobjekt anbietenden Vermieter nach.
§ 3 Rechte und Pflichten des Maklers, Haftungsbeschränkung
(1) Der Makler darf weitere Vertriebspartner nur einschalten, wenn dadurch dem Mieter/Pächter keinerlei weitere Kosten zur Last fallen.
(2) Der Makler wird auch für den Vermieter tätig und ist gegenüber dem Vermieter verpflichtet, den Abschluss eines Mietvertrages über das vom Vermieter angebotene Mietobjekt zu fördern, hat dabei aber seine Unparteilichkeit zu wahren. Der Makler erhält vom Vermieter keine Maklerprovision und keinen Aufwendungsersatz.
(3) Der Makler verpflichtet sich, dem Mieter/Pächter von allen Umständen unverzüglich Kenntnis zu geben, die für dessen Mietentscheidung von Bedeutung sein können. Zu eigenen Nachforschungen ist er jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart wird.
(4) Der Makler verpflichtet sich, diesen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Er haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet der Makler für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Mieter/Pächter als Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im letztgenannten Fall haftet der Makler jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Er haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Umfang einer übernommenen Garantie. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Der Makler verpflichtet sich, hinsichtlich der anlässlich der Durchführung des Maklervertrags erlangten Kenntnis über den Mieter/Pächter Verschwiegenheit zu bewahren.
§ 4 Rechte und Pflichten des Mieters/Pächters
(1) Der Mieter/Pächter verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung des mit dem Makler abgeschlossenen Vertrages berühren, zu informieren.
(2) Ist das vom Makler nachgewiesene Mietobjekt und der dieses Mietobjekt anbietende Vermieter dem Mieter/Pächter bereits bekannt, ist der Mieter/Pächter verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich oder in Textform unverzüglich zurückzuweisen.
(3) Der Mieter/Pächter ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrags über das vom Makler nachgewiesene Mietobjekt unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrags zu übermitteln.
(4) Der Mieter/Pächter ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Mieter/Pächter gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das vom Makler nachgewiesene Mietobjekt, so schuldet der Mieter/Pächter die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst abgeschlossen hätte.
§ 5 Maklerprovision
(1) Der Mieter/Pächter ist verpflichtet, an den Makler eine Provision in Höhe von 12 Monatsmieten zuzüglich der geltenden gesetzliche Umsatzsteuer zu bezahlen. Die Provision errechnet sich aus dem Mietpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Mieters/Pächters an den Vermieter (wie z. B. Übernahme von Grundbuchlasten etc.). Die nachträgliche Minderung des Mietpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.
(2) Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Mietvertrags über das vom Makler nachgewiesene Mietobjekt mit dem von dem Makler nachgewiesenen Vermieter. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Mietvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
(3) Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies wirtschaftlich einem Erwerb des nachgewiesenen Kaufobjekts entspricht. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Mieter/Pächter in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlichen Verbindung steht.
§ 6 Datenschutz
Der Mieter/Pächter willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben bzw. ihm hieraus bekannt werden, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfange an den Vermieter übermittelt.
§ 7 Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Textformklausel
(1) Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist der in § 1 Abs. (1) dieser AGB genannte Sitz des Maklers.
(2) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzung dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Textformklausel.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt.
Geltungsbereich
Diese Bestimmungenregeln die Nutzung der durch Comunvita betriebenen Internetseite, soweit nicht individual vertraglich anders vereinbart oder durch Gesetz zwingend anderes vorgeschrieben.
Der Nutzer stimmt bei dem Aufruf oder der Nutzung dieser Website, durch das einmalige Setzen eines Häkchens im entsprechenden, beim ersten Besuch dieser Website erscheinenden Feld, einer Geltung dieser Bestimmungen zu. Dies gilt auch für den Fall, das sein besonderer Vertrag hierzu nicht zustande kommt oder seine rechtliche Wirksamkeit später beseitigt wird. Sie gelten auch dann, wenn der Nutzer mit Hilfe von autonom agierender Software oder in anderer Form automatisiert Zugriff auf die Seite nimmt.
Comunvita behält sich vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen für die Zukunft zu ändern, z.B. um Gesetzesänderungen, Änderungen der Dienste oder Regelungslücken zu berücksichtigen.
Nutzerkategorien
In Bezug auf die Nutzung dieser Website lassen sich zwei verschiedene Arten von Nutzern erkennen.
a. Nutzerkategorie 1 (im Folgenden „Nutzerkategorie 1“)
Hierbei handelt es sich vorwiegend um Experten, Investoren oder Projektentwickler, welche diese Website in der Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Nutzen.
b. Nutzerkategorie 2 (im Folgenden „Nutzerkategorie 2“)
Hierbei handelt es sich um Gemeinden und Städte, welche diese Website nutzen, um mit Nutzern der Nutzerkategorie 1 (s.o.) in Kontakt zu treten, und um die Verwirklichung ihrer auf dieser Website aufgegebene Projekte und Anliegen zu erleichtern.
Im Folgenden werden die Nutzungsbedingungen für jede Nutzerkategorie erläutert.
Surfen auf der Webseite – Registrierung – Nutzerkonto der Nutzerkategorie 1
Das Surfen auf der Website ist kostenlos. Der Nutzer kann auf der Website frei, ohne sich zu registrieren und ein Nutzerkonto anzulegen, surfen. Nichts desto trotz kann vom Nutzer, durch Comunvita, das Einverständnis zur Erhebung und Verarbeitung von bestimmten persönlichen Daten, und/oder zum Einsatz von Cookies oder ähnlichen Applikationen, erteilt werden.
Die Erstellung eines Nutzerskontos ist kostenlos. Um ein Konto zu erstellen, muss der Nutzer seine Daten in die entsprechende Eingabemaske eingeben. Auf diese Weise übermittelt der Nutzer Comunvita eine Anfrage zur Erstellung eines Nutzerskontos. Comunvita überprüft die von dem Nutzer eingegebene Dateien und verifiziert die Qualifikationen des Nutzers. Dies kann auch in Form einer Kontaktaufnahme über die angegebene Kontaktdaten erfolgen.
Falls dieser Verifizierungsprozesses erfolgreich abgeschlossen wird, erhält der Nutzer eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung.
Nur natürliche Personen oder Vertreter juristischer Personen nicht unter 18 Jahren können ein Nutzerkonto erstellen.
Ein Nutzerkonto bietet der Nutzerkategorie 1 die Möglichkeit, auf dieser Website Leistungen in Form eines Exposés, bei denen es sich um die Kontaktaden der Nutzerkategorie 1 und 2 handelt, provisionspflichtig zu erwerben.
Die Anmeldedaten müssen von dem Nutzer geheim gehalten werden. Sie dürfen nur von dem Nutzer verwendet, und nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte dem Nutzer eine unrechtmäßige Nutzung (z.B. von Seiten Dritter, allgemeine Bekanntmachung der Zugangsdaten oder Ähnliches) bekannt sein, hat er Comunvita davon unumgänglich in Kenntnis zu setzten. Die dafür nötigen Kontaktdaten finden sich in den vorliegenden Nutzungsbedingungen.
Veröffentlichung von Anliegen von Seiten der Nutzerkategorie 1 und 2
Das Surfen sowie die Veröffentlichung von Anliegen auf der Website ist kostenlos. Der Nutzer kann auf der Website frei, ohne sich zu registrieren und ein Nutzerkonto anzulegen, surfen. Nichts desto trotz kann vom Nutzer, durch Comunvita, das Einverständnis zur Erhebung und Verarbeitung von bestimmten persönlichen Daten, und/oder zum Einsatz von Cookies oder ähnlichen Applikationen, erteilt werden.
Die Bearbeitung eines aufgegebenen Anliegens ist grundsätzlich nicht möglich. Sollten dem Nutzer beider Eingabe unverschuldete Fehler unterlaufen sein, hat er dies Comunvita umgehend mitzuteilen. Die dafür nötigen Kontaktdaten finden sich in den vorliegenden Nutzungsbedingungen.
Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung der Dienste, nicht gegen geltende Rechtsvorschriften und etwaige vertragliche Bestimmungen zu verstoßen. Er verpflichtet sich insbesondere dazu, dass von ihm verbreitete Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Patent- und Markenrechte und sonstige Rechte verletzen, dass die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen beachtet werden und dass keine rassistischen, den Holocaust leugnenden, grob anstößigen, pornografischen oder sexuellen, jugendgefährdenden, extremistischen, Gewalt verherrlichenden oder verharmlosenden, den Krieg verherrlichenden, für eine terroristische oder extremistische politische Vereinigung werbenden, zu einer Strafta tauffordernden, ehrverletzende Äußerung enthaltenden, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeigneten oder sonstige strafbaren Inhalte verbreitet werden.
Kontaktaufnahme von der Nutzerkategorie 1 mit der Nutzerkategorie 2
Durch das Aufgeben von Anliegen von Seiten der Nutzerkategorie 1 und 2, geben die Nutzer dieser Kategorie Kontaktdaten an, welche für die Nutzer der Nutzerkategorie 1 bestimmt sind. Die Nutzer der Nutzerkategorie 1 und 2 können somit von den Nutzern der Nutzerkategorie 1 kontaktiert werden.
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